Inhouse Consulting & Training

Welche Kosten entstehen für mich?

Sie zahlen lediglich die verbleibenden 10% bzw. 50% des Nettohonorars an uns. Damit zahlen Sie z.B., wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, pro Beratungsstunde 10€!

Wenn Sie als Kleinunternehmer gelten und nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, zahlen Sie zusätzlich noch 10% bzw. 50% der Gesamtumsatzsteuer auf das Nettohonorar (z.B. 1,90€ pro Beratungsstunde bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit).

Andernfalls verauslagen Sie die Gesamtumsatzsteuer, welche Sie mit der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen ( z.B. 19€ pro Beratungsstunde bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit).

Die Rechnungsstellung erfolgt am Anfang der Beratung, individuelle Zahlungspläne können mit uns vereinbart werden.