Allgemeine Geschäftsbedingungen Training1.Vertragsabschluss bei offenen Veranstaltungen1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Inhouse, Consulting & Training GmbH (ICT) hat schriftlich (Telefax, Brief) innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, ansonsten grundsätzlich bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der ICT zu erfolgen. 2. Vertragsabschluss bei UnternehmensveranstaltungenDer Vertrag mit dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstaltungsangebotes zustande. 3. Zahlungsbedingungen3.1 Der Veranstaltungspreis ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen. 4. Leistungsumfang4.1 Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist. 5. Rücktritt und Kündigung5.1 Der Teilnehmer kann bei offenen Veranstaltungen bis zu 10 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ICT. Es wird eine Bearbeitungspauschale von 30,00 EUR fällig. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der Bearbeitungspauschale zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgt. 6. Änderungsvorbehalt6.1 Die ICT ist bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere Verhinderung des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl bei offenen Veranstaltungen oder ähnlichen Gründen, berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer oder der Auftraggeber werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Preise werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 7. HaftungDie ICT haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8. UrheberrechtDie ausgegebenen Arbeitsunterlagen der ICT sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der ICT vervielfältigt werden. 9. Datenschutz9.1 Die ICT speichert die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, des Auftraggebers und seiner teilnehmenden Mitarbeiter/innen in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber kann jederzeit der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. 10. Geltungsbereich10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Auftraggebern unserer Veranstaltungen, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist. 11. NebenabredenAbweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12. GerichtsstandGerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder für den Fall, dass er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. |

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