Inhouse Consulting & Training

Wie ist der Ablauf und wie kann ich das Gründercoaching beantragen?

  1. Sie kontaktieren uns und nennen uns Ihren Wunschberater oder wir empfehlen Ihnen einen.
  2. Wir übermitteln Ihre Daten an den Berater und dieser setzt sich mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
  3. Erstgespräch: Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Beratungsinhalte und -dauer und füllen den Online-Antrag der KfW mit Ihnen aus.
  4. Sie gehen mit dem ausgefüllten Antrag zu Ihrer zuständigen Kammer (Regionalpartner). Hier findet eine inhaltliche und formale Prüfung der Fördervoraussetzungen statt.
  5. Ihr Regionalpartner sendet Ihren Antrag mit einer Empfehlung an die KfW zur Genehmigung.
  6. Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage von der KfW. Mit der Zusage gehen Sie zu Ihrem Berater und unterschreiben den Coachingvertrag und eine Abtretungserklärung.
  7. Durchführung der Beratung: Bitte reichen Sie während dieser Zeit einen Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils (Original) und ggf. eine Bestätigung des Finanzamtes oder Steuerberaters über die Kleinunternehmereigenschaft im Sinne § 19 UStG ein.
  8. Nach Ende der Beratung füllen Sie mit Ihrem Berater den Schlussverwendungsnachweis aus und erhalten von Ihrem Berater einen Coachingbericht.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei allen Formalitäten!

Ansprechpartnerin
Marlyn Mahnke
marlyn.mahnke@inhouse-sh.de
Tel. (04 31) 30 16 - 403
Fax (04 31) 30 16 - 404